CERT-Bund
CERT-Bund ist das CSIRT im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Seit dem 11. September 2026 nimmt es die Meldungen deutscher Hersteller über die ENISA-Plattform entgegen und ist auch der Ansprechpartner, wenn die Plattform einmal nicht erreichbar ist.
CERT-Bund ist das Computer-Notfallteam des Bundes im BSI. Für Hersteller mit Hauptniederlassung in Deutschland ist es das als Koordinator benannte CSIRT, das Meldungen nach Artikel 14 des Cyber Resilience Act entgegennimmt.
Definition in der Verordnung
Der Begriff wird in der Verordnung nicht eigens definiert; CERT-Bund ist eine deutsche Einrichtung. Die Verordnung (EU) 2024/2847 spricht in Artikel 14 Absatz 7 nur vom CSIRT des Mitgliedstaats der Hauptniederlassung. Welche Stelle das in Deutschland ist, zeigt die Liste der ENISA vom 4. September 2026 (Stand 10. September 2026): CERT-Bund. Das BSI nennt CERT-Bund auf seiner Seite zur Meldeplattform ebenfalls als koordinierendes CSIRT. Die nationale Rechtsgrundlage soll das CRA-Durchführungsgesetz schaffen (§ 5 Absatz 3 Nummer 6 BSIG-E, BT-Drs. 21/6134); der Entwurf ist am 7. Oktober 2026 nicht verkündet.
Was das für Hersteller bedeutet
Bei der Registrierung auf der Meldeplattform wählt ein deutscher Hersteller Deutschland und damit CERT-Bund als Koordinator. CERT-Bund verifiziert die Zuordnung der meldenden Person zum Hersteller; wie lange das dauert, ist nicht veröffentlicht. Die Meldung selbst muss auf Englisch verfasst sein. Fällt die Plattform aus, nimmt CERT-Bund die Meldung nach Angaben des BSI ausnahmsweise per E-Mail entgegen. Daneben vermittelt CERT-Bund in stockenden Verfahren zur koordinierten Offenlegung zwischen Sicherheitsforschern und Herstellern. Die BSI TR-03183-3 empfiehlt, bei einer aktiv ausgenutzten Schwachstelle das nationale CSIRT unverzüglich zu informieren und die Maßnahmen abzustimmen. Testmeldungen an CERT-Bund sind nicht vorgesehen.