Single Reporting Platform (SRP)
Jede Meldung nach Artikel 14 läuft über eine einzige Plattform, die die ENISA betreibt. Sie leitet die Meldung an das zuständige CSIRT und an die ENISA selbst. Wer sie im Ernstfall bedienen muss, sollte sie vorher kennen.
Single Reporting Platform (SRP, einheitliche Meldeplattform) ist die zentrale Plattform der ENISA, über die Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle melden. Sie ist seit dem 11. September 2026 in Betrieb.
Definition in der Verordnung
Nach Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/2847 richtet die ENISA die einheitliche Meldeplattform ein und betreibt sie; die Mitgliedstaaten und die ENISA haben darauf eigene Endpunkte. Artikel 14 Absatz 1 und Absatz 3 verpflichten den Hersteller, "über die gemäß Artikel 16 eingerichtete einheitliche Meldeplattform" zu melden, gleichzeitig an das koordinierende CSIRT und an die ENISA. Nach Artikel 16 Absatz 2 leitet das CSIRT die Meldung an die CSIRTs der Staaten weiter, in denen das Produkt bereitgestellt wurde. Die Weitergabe darf aus Cybersicherheitsgründen verzögert werden, was die Delegierte Verordnung (EU) 2026/881 näher regelt. Freiwillige Meldungen nach Artikel 15 sollen ebenfalls über die Plattform laufen, sind dort aber noch nicht umgesetzt.
Was das für Hersteller bedeutet
Die Plattform unter portal.cra-srp.enisa.europa.eu ist ein Webformular in englischer Sprache ohne Programmierschnittstelle und ohne Übungsumgebung; nur Entwürfe lassen sich ohne Einreichung anlegen. Der Zugang braucht ein persönliches EU-Login-Konto mit Multi-Faktor-Authentifizierung und eine Rolle als Assigned Representative. Frühwarnung, 72-Stunden-Meldung und Abschlussbericht sind Reiter derselben Meldung; nach jeder Einreichung kommt eine Bestätigung per E-Mail. Ein Feld für den Kenntniszeitpunkt fehlt bislang, und der 72-Stunden-Zähler rechnet ab der Frühwarnung statt ab Kenntnis; den Zeitpunkt müssen Hersteller selbst dokumentieren. Fällt die Plattform aus, nimmt CERT-Bund die Meldung nach Angaben des BSI ausnahmsweise per E-Mail an. Eine Vorab-Registrierung ist nicht Pflicht, spart im Ernstfall aber Zeit.