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Glossar Stand

Unterstützungszeitraum

Der Unterstützungszeitraum legt fest, wie lange ein Hersteller Sicherheitslücken in einem Produkt schließen muss. Fünf Jahre sind die Untergrenze, nicht der Standard.

Unterstützungszeitraum ist der Zeitraum, in dem der Hersteller die wirksame Behandlung von Schwachstellen in einem Produkt sicherstellen muss. Er richtet sich nach der erwarteten Nutzungsdauer und beträgt mindestens fünf Jahre; kürzer darf er nur sein, wenn das Produkt nachweislich kürzer genutzt wird.

Definition in der Verordnung

Artikel 3 Nummer 20 der Verordnung (EU) 2024/2847 definiert den Unterstützungszeitraum als Zeitraum, in dem der Hersteller die Schwachstellenbehandlung nach Anhang I Teil II sicherstellen muss. Artikel 13 Absatz 8 regelt die Festlegung: Maßgeblich ist die voraussichtliche Nutzungsdauer, bestimmt nach der angemessenen Erwartung der Nutzer, der Art des Produkts und dem Unionsrecht zur Lebensdauer. Der Zeitraum beträgt mindestens fünf Jahre; nur wenn das Produkt nachweislich kürzer genutzt wird, darf er kürzer sein. Die Kriterien gehören in die technische Dokumentation. Artikel 13 Absatz 19 verlangt, das Enddatum mit mindestens Monat und Jahr zum Zeitpunkt des Kaufs leicht zugänglich anzugeben. Artikel 13 Absatz 9 ergänzt, dass jedes Sicherheitsupdate nach Bereitstellung mindestens zehn Jahre oder bis zum Ende des Unterstützungszeitraums verfügbar bleiben muss, je nachdem, was länger ist.

Was das für Hersteller bedeutet

Für Maschinensteuerungen, die 15 bis 20 Jahre laufen, wären fünf Jahre kaum haltbar; Erwägungsgrund 60 nennt industrielle Steuerungssysteme ausdrücklich als Fall für längere Zeiträume. Realistisch sind zehn Jahre und mehr, mit dokumentierter Herleitung und Blick auf die Supportzeiten eingebauter Komponenten wie Prozessor und Betriebssystem. Das Enddatum gehört ins Datenblatt, auf die Verpackung oder in die Produktinformation, nicht nur in den Vertrag. Jede wesentlich geänderte Version hat laut Leitlinie der Kommission einen eigenen Unterstützungszeitraum, der neu zu bewerten ist, aber nicht automatisch neu startet. Die Pflicht gilt ab dem 11. Dezember 2027 für neu in Verkehr gebrachte Produkte.

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