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Glossar Stand

EU-Konformitätserklärung

Die EU-Konformitätserklärung ist das Dokument, mit dem der Hersteller die Verantwortung für die Konformität übernimmt. Sie liegt dem Produkt bei und muss zehn Jahre aufbewahrt werden.

EU-Konformitätserklärung ist die vom Hersteller unterzeichnete Erklärung, dass ein Produkt die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Mit ihr übernimmt der Hersteller die alleinige Verantwortung für die Konformität.

Definition in der Verordnung

Artikel 28 der Verordnung (EU) 2024/2847 regelt die Erklärung, Anhang V ihren Inhalt. Dazu gehören Name und Typ des Produkts, Name und Anschrift des Herstellers oder Bevollmächtigten, die Erklärung der alleinigen Verantwortung und der Gegenstand der Erklärung. Weiter die Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften, Verweise auf angewandte harmonisierte Normen, gemeinsame Spezifikationen oder Zertifizierungen, gegebenenfalls Name und Kennnummer der notifizierten Stelle sowie die Unterschrift mit Ort, Datum, Name und Funktion. Nach Artikel 28 Absatz 3 ist bei mehreren anwendbaren EU-Rechtsakten eine einzige Konformitätserklärung auszustellen. Artikel 13 Absatz 12 ordnet die Erklärung nach erfolgreicher Konformitätsbewertung an, Absatz 13 die Aufbewahrung von mindestens zehn Jahren nach Inverkehrbringen oder für den Unterstützungszeitraum, je nachdem, was länger ist. Absatz 20 verlangt, dem Produkt eine Kopie oder eine vereinfachte Erklärung nach Anhang VI mit der Internetadresse der Vollversion beizufügen.

Was das für Hersteller bedeutet

Maschinenbauer kennen die Erklärung aus der Maschinenverordnung; nach Artikel 28 Absatz 3 wird sie um den CRA ergänzt, nicht verdoppelt. Neu ist, dass die Erklärung dem Produkt beiliegen muss, nicht nur auf Anfrage verfügbar ist. Importeure und Händler prüfen vor dem Verkauf, ob sie vorhanden ist (Artikel 19 Absatz 2 und Artikel 20 Absatz 2). Ein Bevollmächtigter kann sie für die Marktüberwachung bereithalten, ausstellen muss sie der Hersteller. Die Pflicht gilt für Produkte, die ab dem 11. Dezember 2027 in Verkehr gebracht werden.

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